Skip to content Skip to footer

ESF+ – Europäischer Sozialfond

Ziele des Förderprogrammes

Beschäftigungsförderung

  • Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, insbesondere für junge Menschen
  • Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft

Bildung und Qualifizierung

  • Verbesserung der Qualität, Inklusivität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen
  • Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung
  • Erleichterung beruflicher Übergänge

Soziale Inklusion

  • Verbesserung der Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Arbeitsmarkt
  • Förderung der sozialen Integration von von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen

Soziale Innovation

  • Förderung von Modellprojekten zur Erprobung neuer beschäftigungspolitischer Lösungsansätze
  • Besserer Zugang zu Erwerbstätigkeit für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen
  • Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den demografischen, digitalen und ökologischen Strukturwandel

Art des Programms

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Finanzierungsart/Art der Unterstützung

Zuschüsse/Subventionen

Organisationsebene

National

Programmschwerpunkt

Fähigkeiten

Programm relevant für/Zielgruppe

KMU und Kleinstunternehmen

Geographisches Gebiet

Land Brandenburg

In der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 erhält Brandenburg 396,5 Millionen Euro aus dem ESF+, die durch Landesmittel bzw. Drittmittel auf insgesamt rund 651 Millionen Euro aufgestockt werden.

Es kann keine pauschale Unter- oder Obergrenze für die Förderung benannt werden. Dies ist abhängig von der Initiative. Teilweise sind das festgeschriebene Stundensätze, die finanziert werden, teils Beraterkosten, die maximal mit 3.500 € gefördert werden. Hier hilft es sich die einzelnen Programme anzuschauen.

Die Antragsberechtigten, die eine Fördeurng aus dem ESF+ beantragen können sind abhängig von der Initiative und in der jeweiligen Richtlinie erfasst. Die Antragsberechtigung gilt z.B. für:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Berufsbildungsanbieter
  • Kammern

Brandenburg verwendet die ESF+-Mittel vor allem in den Bereichen Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Berufsorientierung, Aus- und Weiterbildung, Existenzgründung, Fachkräftesicherung sowie Alphabetisierung und Grundbildung.

Die Fördermöglichkeit ist abhängig von der jeweiligen Initiative und Richtlinie. Unter anderem gibt es in der Förderperiode folgende Initiativen:

  • Weiterbildungsrichtlinie: Ziel ist die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die Stabilisierung von Arbeitsplätzen
  • Brandenburgische Innovationsspezialisten: Gefördert wird die Beschäftigung hochqualifizierter junger Menschen in brandenburgischen KMUs in innovativen Arbeitsfeldern zur Förderung des Wissenstransfers für betriebliche Innovation und Wachstum.
  • Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV): Ziel ist die Stärkung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und die Sicherung der Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb sowie die Erhöhung der Zahl der Ausbildungsanfänger 
  • Förderung von Unternehmensberatungen für KMU: Stärkung der Erfolgschancen, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Themen

Die Förderkriterien sind abhängig von den jeweiligen Initiativen und dort in den Richtlinien zu finden. 

Das Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027 beinhaltet vier Prioritäten: Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Die Förderung wird durch Richtlinien umgesetzt, die den jeweiligen Prioritäten des ESF+-Programms zugeordnet sind.

  • Unterstützung der Verbundausbildung zur Förderung der Ausbildungstätigkeit eines Unternehmens
  • Integration ausländischer Bürger in den Arbeitsmarkt
  • Fördrung von ausgebildeten Arbeitskräften für den Einsatz in innovativen Geschäftsfeldern eines Unternehmens

https://esf.brandenburg.de/esf/de/esf-2021-2027/esf-programm/.

Verfügbares Vermögen